
Bitte beachten Sie, dass unser Büro am 8. Dezember 2023 geschlossen bleibt.
Danach sind wir gerne wieder für Sie da.

Wolf Advokatur und Notariat AG
Ihr Ansprechpartner für Landwirtschaftsrecht
Wir vertreten Ihre Interessen beratend oder prozessierend. Wir sind vor allen Behörden und Gerichten in der ganzen Deutschschweiz tätig. In der französischsprachigen Schweiz sind wir beratend für Sie tätig.
Auch im Notariat haben wir uns auf agrarrechtliche Anliegen spezialisiert. Wir bieten Ihnen alle notariellen Dienstleistungen an, insbesondere Hofübergabeverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Dienstbarkeitsverträge, Pfandverträge oder Baurechtsverträge für landwirtschaftliche Bauvorhaben.
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Auch im Notariat haben wir uns auf agrarrechtliche Anliegen spezialisiert. Wir bieten Ihnen alle notariellen Dienstleistungen an, insbesondere Hofübergabeverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente, Dienstbarkeitsverträge, Pfandverträge oder Baurechtsverträge für landwirtschaftliche Bauvorhaben.

Aktuelles
Die parzellenweise Verpachtung des landwirtschaftlichen Gewerbes unterliegt der behördlichen Bewilligungspflicht. Die bewilligte Verpachtung kann zum Verlust der Gewerbeeigenschaft führen. Rechtsanwalt Franz A. Wolf legt die Voraussetzungen dar und beleuchtet, welche Rechtsfolgen entstehen, wenn die parzellenweise Verpachtung ohne Bewilligungsverfahren erfolgt.